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Eine Warnweste ist seit 1.7.14 Pflicht im PKW

Seit 1.7.2014 gibt es in Deutschland die Warnwestenpflicht für alle PKW. Motorräder und Motorroller müssen keine Warnweste mitführen.

Was ist genau Pflicht?

Jeder PKW muss mit einer Warnweste nach EN 471 oder EN ISO 20471:2013 ausgerüstet sein. Es genügt eine Weste pro Fahrzeug und sie kann an beliebiger Stelle untergebracht sein. Kurioses Detail: Obwohl eine Warnweste mitgeführt werden muss, ist das Tragen der Weste bei einer Panne oder Unfall nicht vorgeschrieben. Das Verkehrsministerium setzt hier „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“. Wer allerdings eine vorhandene Weste nicht trägt, bekommt bei einem Folgeunfall eventuell eine Teilschuld zugeschrieben.

Was sind die Folgen bei Verstoß?

Ist keine Warnweste vorhanden oder wird sie bei einer Kontrolle nicht ausgehändigt, droht ein Verwarnungsgeld. Punkte in Flensburg gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen EN 471 und EN ISO 20471:2013 ?

Westen nach der älteren europäischen Norm EN 471 haben zwei waagerechte reflektierende Streifen um den Bauch. Westen nach der neueren EN ISO 20471:2013 haben zwei waagerechte reflektierende Streifen um den Bauch und zusätzlich zwei senkrechte Reflexstreifen über die Schultern. Nach beiden Normen können die Westen gelb oder orange sein.
In Deutschland sind Westen nach beiden Normen zulässig. Westen nach der alten EN 471 dürfen lediglich nicht mehr hergestellt oder importiert werden; Restbestände dürfen aber noch abverkauft und benutzt werden.

Was ist bei gewerblich genutzten Fahrzeugen?

Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge (LKW, Busse und auch PKW) schreibt die neue StVZO nur eine Warnweste pro Fahrzeug vor. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gehen aber weiter und schreiben eine Warnweste pro “Besatzungsmitglied” vor. Wenn also ein Fernreisebus mit zwei Fahrern unterwegs ist, müssen auch 2 Warnwesten mit an Bord sein. Für die Fahrgäste müssen keine Westen vorgehalten werden. Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrem Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft.